Buchcover
PETER I., Kaiser von Rußland: General-Reglement für alle Reichs-Collegien und deren Bediente, welches auf Befehl seiner Majestät Kaysers Peter des Großen 1720 in Rußischer Sprache durch den Druck bekannt gemacht worden. Mitau, Hofbuchdrucker J. F. Steffenhagen, 1796. (1) weißes Bl., 70 S., (1) weißes Bl., blau-schwarz gesprenkelter Pappband im Stil der Zeit, kl. 8vo.

Im Nordischen Kriege hatte sich der Mechanismus des bürokratischen Handelsstaates, den die Romanows begründet hatten, herausgebildet und vervollkommnet. ... Diese Verhältnisse hatten sich im Moskauer Staate schon während des 17. Jahrhunderts herausgebildet, sie befanden sich jedoch noch in einem chaotischen Zustande. Es bestand bereits eine starke Zentralgewalt, doch sie war noch von alten feudalen Institutionen umgeben, deren das Handelskapital nicht mehr bedurfte. Neben dem Zaren stand noch die Bojarenduma. Sie wagte zwar nicht, sich dem Zaren zu widersetzen, jedoch erschwerte dieses überflüssig gewordene Rad den Lauf der staatlichen Maschine. Während des Nordischen Krieges verschwindet die Bojarenduma völlig und an ihre Stelle tritt der Senat, der sich aus vom Zaren bestimmten Beamten zusammensetzte und widerspruchslos die zaristischen Befehle zu erfüllen hatte. Neben ihm und unter seiner Kontrolle wird aus der großen Zahl der Moskauer Kanzleien (...) ein geordnetes System von Kollegien, Vorgänger der späteren Ministerien, unter denen die Staatsangelegenheiten streng verteilt wurden. (Pokrowski, Geschichte Russlands, 1929, S. 90 f.). - Titelblatt mit alt hinterlegtem Ausschnitt ohne Textverlust, nur 5 Bl. leicht stockfleckig, schönes Exemplar dieses wichtigen Dokuments der Justizreform unter Peter I. Die hier vorliegende deutsche Übersetzung ist für uns in deutschen Bibliotheken in nur zwei Exemplaren nachweisbar (Niedersachsen und Berlin).
Preis: 500 EUR